Bis zur Veräußerung der Kaserne besteht die Möglichkeit, einzelne Gebäude und Flächen für einen begrenzten Zeitraum zu Lager- und Abstellzwecken von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anzumieten. Ob die angestrebte Nutzung möglich ist, wird zwischen der Stadt und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgestimmt.
Die Zwischennutzung von Gebäuden und Hallen zu Wohnzwecken oder zur gewerblichen/industriellen Nutzung (Produktion, Herstellung, Handel etc.) wird in der Regel jedoch nicht möglich sein, da Beheizung und Wasserversorgung eingestellt werden mussten.